Länder
Im Gegensatz zu den meisten zentralstaatlich verfassten europäischen Staaten sind in vielen selbständigen deutschen Feudalstaaten und Stadtrepubliken eine Fülle von Kultureinrichtungen geschaffen worden. Diese selbständigen kulturellen Traditionen sind bis heute Ausdruck der verfassungsmäßigen festgelegten Kulturhoheit der Länder.Nach der Verfassung liegen die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen bei den Ländern, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt (Art. 30 Grundgesetz). Für die Kulturpolitik gilt dieses föderale Struktur- und Verantwortungsprinzip insbesondere, weil dem Bund in diesem Bereich nur eingeschränkte Zuständigkeiten eingeräumt sind.
Deshalb werden die kulturellen Angelegenheiten - zusammen mit der Zuständigkeit für das Schul- und Hochschulwesen - als "Herzstück der Eigenstaatlichkeit der Länder" angesehen, das in dem Begriff der "Kulturhoheit" oder "vorrangigen Kulturkompetenz" der Länder seinen Ausdruck findet.
Kulturpolitik der Länder
Kultusministerkonferenz der Länder
Bund und Länder sind jedoch nicht die einzigen öffentlichen Akteure der Kulturpolitik. Auch die Städte und Landkreise haben einen eigenständigen Kulturauftrag und können sich dabei auf das Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) und auf Bestimmungen in den jeweiligen Landesverfassungen berufen, die den Gemeinden i.d.R. eine eigene Kulturverantwortung im Gesamtgefüge der öffentlichen Zuständigkeit übertragen haben.
Diese verfassungsrechtliche Entwicklung ist vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Missbrauchs von Kunst und Kultur zu sehen, aber auch als ausdrückliche Auflage der Alliierten, in der Bundesrepublik Deutschland die kulturpolitische Verantwortung des Staates sehr zurückhaltend zu interpretieren. Damit knüpfte die neue Verfassung an die Strukturen des Kulturföderalismus der Weimarer Republik an. Nach der Wiederherstellung der kulturellen Infrastruktur blieb die Kulturpolitik weitgehend auf die Förderung der traditionellen Kunstformen und Kulturinstitutionen beschränkt. Erst im Zuge der gesellschaftlichen Modernisierung und der damit einhergehenden Jugend- und Bürgerbewegung seit den sechziger Jahren veränderte sich die Kulturpolitik.
Mit der "Neuen Kulturpolitik" als Teil einer allgemeinen gesellschaftlichen Demokratisierung wurde in den siebziger Jahren der Gegenstand von Kulturpolitik auf das Feld der Alltagsaktivitäten ausgedehnt. Die Künste sollten möglichst allen Menschen zugänglich gemacht werden. Die Öffnung von Kunst und Kultur zur Gesellschaft wurde mit dem Begriff "Soziokultur" bezeichnet. Die "Kultur für alle" und das "Bürgerrecht Kultur" führten in den siebziger Jahren zu einer erheblichen Ausweitung der kulturellen Aktivitäten, einem Ausbau der Kulturinstitutionen und zahlreichen neuen kulturellen Praxisfeldern, die mit wachsenden öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Dem entsprach auch eine ständig steigende Nachfrage der Bevölkerung nach kulturellen Angeboten. In den achtziger Jahren traten neben die demokratisch-emanzipatorischen Zielsetzungen der reformorientierten Kulturpolitik der siebziger Jahre zunehmend auch Vorstellungen vom "Wirtschafts- und Standortfaktor Kultur" und der "Festivalisierung des Kulturbetriebs". Im Gegensatz dazu war die ostdeutsche Kultur nach 1945 vom Alleinvertretungsanspruch der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands auf der Grundlage einer marxistischen Kulturtheorie geprägt. Die bedeutenden Kulturleistungen der feudalen und bürgerlichen Tradition wurden in einer komplizierten "Erbe-Rezeption" auf ihre progressiven Elemente untersucht und in Übereinstimmung mit der DDR-Kulturpolitik gebracht.
Die neunziger Jahre waren einerseits geprägt von der deutschen Einigung, die für die neuen ostdeutschen Länder durch die Übernahme der Verwaltungsstruktur der Bundesrepublik und das damit verbundene Kulturpolitikverständnis zu einer Umstrukturierung und einem teilweisen Umbruch der Kulturlandschaft geführt hat. Andererseits waren sie im Osten wie im Westen durch den Spar- und Konsolidierungsdruck der öffentlichen Haushalte sowie durch die vor allem bei den großen traditionellen Kulturinstitutionen offenkundig gewordenen strukturellen Probleme und die konzeptionellen Defizite der Kulturpolitik bestimmt. Vor diesen finanziellen, strukturellen und konzeptionellen Herausforderungen steht die Kulturpolitik auch noch am Beginn des Neuen Jahrhunderts. Hierzu gehört auch im Rahmen der EU-Osterweiterung die Öffnung zu den osteuropäischen Nachbarn.
