Auszug aus dem Kulturportal Deutschland

Bund





Es gehört zum Grundverständnis der Bundesrepublik Deutschland, dass Kunst und Kultur für die Freiheit, für die Entfaltung und die Würde des Menschen sowie für seine Lebensbedingungen von existentieller Bedeutung sind. Dabei bedeutet der in Artikel 5 Grundgesetz enthaltene Satz "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei" nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Freiheit von staatlichen Eingriffen, er verpflichtet darüber hinaus auch den Staat, das kulturelle Erbe zu pflegen, die Fortentwicklung von Kunst und Kultur aktiv zu fördern und einen möglichst allgemeinen Zugang zu Kunst und Kultur zu gewähren.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Pflege von Kunst und Kultur vorrangig eine Aufgabe der Länder und Kommunen. Dementsprechend tragen sie mit über 90 Prozent aller Fördermittel auch die Hauptlast der Kulturförderung. Die Kulturförderung des Bundes konzentriert sich auf Maßnahmen von nationaler und internationaler Tragweite. Dabei wird der Bund grundsätzlich nur im Zusammenwirken mit dem jeweiligen Land oder einer Kommune tätig.



Vom Bund geförderte Einrichtungen
 
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