Bund

Nach dem Grundgesetz liegt die vorrangige Kompetenz zur Förderung von Kunst und Kultur bei den Ländern. Die kulturpolitischen Zielsetzungen und Maßnahmen des Bundes konzentrieren sich im Rahmen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung vor allem auf drei zentrale Aufgaben:
  • die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entfaltung von Kunst und Kultur
  • den Aufbau und die Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer kultureller Einrichtungen
  • die Bewahrung und den Schutz des kulturellen Erbes
Die Kultur- und Medienpolitik hat in Deutschland seit dem Regierungswechsel 1998 einen höheren Stellenwert erlangt. Mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Bildung eines eigenen Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag mit dem Unterausschuss Neue Medien gibt es auf Bundesebene neue Ansprechpartner und Impulsgeber.



Vom Bund geförderte Einrichtungen
 

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