Bund
Nach dem Grundgesetz liegt die vorrangige Kompetenz zur Förderung von Kunst und Kultur bei den Ländern. Die kulturpolitischen Zielsetzungen und Maßnahmen des Bundes konzentrieren sich im Rahmen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung vor allem auf drei zentrale Aufgaben:- die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entfaltung von Kunst und Kultur
- den Aufbau und die Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer kultureller Einrichtungen
- die Bewahrung und den Schutz des kulturellen Erbes
Vom Bund geförderte Einrichtungen
